Liebe Leserin, lieber Leser,
wie kann eine Kreislaufwirtschaft auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene gelingen? In der Presse dieser Woche war unter anderem der Entwurf für eine Verpackungsverordnung der EU-Kommission Thema, der insbesondere für Kunststoffverpackungen neue Designvorgaben und Mindestrezyklatquoten für bestimmte Produkte vorsieht. Auf nationaler Ebene gibt das Umweltbundesamt, wie Sie ebenfalls unserer Presseschau entnehmen können, in einem aktuellen Bericht zur Fortentwicklung der deutschen Kreislaufwirtschaft eine ganze Reihe konkreter Empfehlungen, um eine zirkuläre Wirtschaft entlang aller Wertschöpfungsketten voranzubringen. So schlägt das UBA unter anderem vor, die Rezyklatnachfrage auf Herstellerseite durch eine Art Unterlassungsabgabe zu stärken. Sprich, wer in seinen Produkten kein Rezyklat einsetzt, soll zur Kasse gebeten werden. Dafür müssten dann aber auch ausreichend Rezyklate zur Verfügung stehen. Die stoffliche Verwertung von Kunststoffverpackungen ist jedenfalls im Jahr 2021 laut Bilanz der GVM deutlich gestiegen. Lesen Sie mehr dazu in einer unserer Meldungen.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und ein schönes Wochenende.
Ihre BKV |