Liebe Leserin, lieber Leser,
der aktuelle Entwurf für eine EU-Verpackungsverordnung liegt vor. Sie wird die Verpackungsrichtlinie ersetzen und somit nach Verabschiedung umgehend von den Mitgliedsstaaten ohne Übergangsfristen umzusetzen sein. Für das Recycling von Verpackungsabfällen sieht sie wohl keine Änderung der Zielsetzungen vor. Wie erwartet werden für Verpackungen aus Kunststoff zusätzlich verbindliche Mindestrezyklatanteile gefordert, die ab dem Jahr 2030 gelten sollen. Was Brüssel darüber hinaus laut Entwurf plant, lesen Sie in einer Zusammenfassung der Berichte in unserer Presseschau. Unser regelmäßiger Wochenrückblick beinhaltet diesmal auch einen Beitrag aus den eigenen Reihen: BKV-Projektmanagerin Stefanie Cieplik berichtete für das Fachmagazin Kunststoffe über die Ergebnisse der BKV-Studie „Sonderbetrachtung Pelletverluste“. Die komplette Studie können Sie auf unserer Webseite kostenfrei bestellen.
Gerade traf sich die Kunststoffindustrie nach langer Pause endlich wieder von Angesicht zu Angesicht bei der K 2022, die alle beteiligten Branchen als großen Erfolg bezeichneten. Die Erwartungen seien übertroffen worden, heißt es. Die ersten Fazits zur Messe finden Sie in einer unserer Meldungen. Zu den Plänen der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung zusätzlicher Mindestrezyklatgehalte in Kunststoffverpackungen haben Unternehmen und Verbände sicher noch das ein oder andere kritische Wort beizusteuern als diejenigen, die die geplanten ambitionierten Vorgaben dann umsetzen müssen.
Eine interessante Lektüre und ein schönes Wochenende wünscht
Ihre BKV |