Liebe Leserin, lieber Leser,
die Recyclingwirtschaft steht nicht zuletzt wegen der Energiekrise unter Kostendruck. Dazu kommt eine für die Branche unselige Entscheidung der EU aus dem letzten Jahr: Im Rahmen der Aktualisierung der „Leitlinie für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ wurden die Recyclingbetriebe kurzerhand aus der Liste der beihilfefähigen Wirtschaftszweige gestrichen, so dass sie seitdem nicht mehr antragsberechtig sind. Weil nun auch im aktuellen Energiedämpfungsprogramm der Bundesregierung die Recyclingbranche keine Berücksichtigung fand, sind deren Verbände alarmiert und haben in einer gemeinsamen Erklärung die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Kritik am Handeln der Bundesregierung gibt es auch von Verbänden betroffener Branchen, die wegen des Litterings bestimmter Kunststoffverpackungen geplant ab dem Jahr 2025 staatlich verordnet in einen Fonds einzahlen sollen, aus dem Kommunen für die Beseitigung der achtlos weggeworfenen Getränkebecher oder Zigarettenstummel bezahlt werden sollen. Hier geht es allerdings um eine vorsorgliche Kritik, da weder über diese Sonderabgabe noch über das Gesetz, das die Rechtsgrundlage dafür bildet, bislang entschieden ist.
Vorsorglich schon mal ein schönes Wochenende wünscht
Ihre BKV |